DATENAUSTAUSCH
im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
Anbei wichtige Informationen und Anträge zum Datenaustausch mit den Krankenkassen.
Die Entwicklung und Umsetzung eines maschinellen Abrechnungsverfahrens mit der Vielzahl von „Sonstigen
Leistungserbringern" ist sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Krankenkassen mit umfangreichen technischen und organisatorischen Aufgaben verbunden.
Um Startschwierigkeiten sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Seiten der Krankenkassen auszuräumen und eine Vergütung der von
Ihnen erbrachten Leistungen zu ermöglichen, führen alle Krankenkassen zunächst eine Erprobungsphase für das maschinelle Abrechnungsverfahren durch.
Während der Erprobungsphase sind Abrechnungsdaten auf maschinellen Datenträgern (Diskette etc.) oder via
Datenfernübertragung (DFÜ) z. B. mittels E-Mail an die Krankenkassen zu übermitteln. Parallel zu den maschinellen Daten werden die Abrechnungen auf Papier nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren an die
zuständigen Krankenkassen überstellt.
Die Krankenkassen teilen Ihnen das Ende der Erprobungsphase mit, ab wann das maschinelle Abrechnungsverfahren einwandfrei
funktioniert und somit eine fristgerechte Zahlung auf der Grundlage der maschinellen Abrechnungsdaten möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfällt für Sie die parallele Übermittlung von Papierabrechnungen neben
maschinellen Datenträgern. Die Einreichung der Verordnungen und ev. Kostenvoranschläge bleibt.
Durch die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ergeben sich einige Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen
erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Die wichtigste Veränderung besteht in der Nutzung moderner Kommunikationstechnologien für das Abrechnungsverfahren
Möchten Sie Ihre Abrechnung selbst mittels EDV vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, entweder maschinell verwertbare
Datenträger (Disketten, Magnetbänder oder Magnetbandkassetten) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten durch Datentransfer über das Telefonnetz zu übermitteln.
Die Übermittlung maschineller Datensätze ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie
• über ein Institutionskennzeichen verfügen,
• sich zum maschinellen Datenaustausch bei der jeweiligen Kassenart angemeldet haben
• eine E-Mail Adresse und einen Internetzugang besitzen
Institutionskennzeichen
Voraussetzung für eine Teilnahme am maschinellen Abrechnungsverfahren ist, dass Sie über ein InstiÂtutionskennzeichen
verfügen. Nur bei Angabe des Institutionskennzeichens in der Abrechnung können Sie als Leistungserbringer identifiziert werden. Verfügen Sie bisher noch nicht über ein Institutionskennzeichen, beantragen Sie
dies bitte bei der
Sammel- & Verteilstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin.
Tel.: 0 22 41 / 2 3112 75 Telefax: 022 41/23l 13 34
Bestandteile der Abrechnung
Eine Abrechnung im maschinellen Abrechnungsverfahren setzt sich wie bisher zusammen aus:
• den jeweiligen Abrechnungsdaten je Abrechnungsfall,
• der Gesamtaufstellung der Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf. Sammelrechnung ),
• den Verordnungsblättern,
Berechtigungs- bzw. Reparaturscheinen oder anderen rechnungsbegleitenden Unterlagen,
• gegebenenfalls den Leistungszusagen der Krankenkassen sowie
• dem Begleitzettel für Urbelege.
Daten- und Belegannahmestellen
Für das maschinelle Abrechnungsverfahren haben die Krankenkassen kassenspezifische Annahmestellen für Abrechnungsdaten auf
maschinell verwertbaren Datenträgern, mittels Datenfernübertragung z. B. E-Mail oder auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen (fallbezogene Abrechnungsdaten und Gesamtaufstellung der Abrechnung) sowie für
Belege (Verordnungsblätter, Berechtigungs- und Reparaturscheine, Leistungszusagen der Krankenkassen, Begleitzettel für Urbelege) benannt.
Die Annahmestellen bei maschineller Abrechnung sind in den sog. Kostenträgerdateien zusammengefasst. Opti-Com stellt
Ihnen immer die aktuelle Fassung zur Verfügung.
Abrechnungspositionsnummer
Für das maschinelle Abrechnungsverfahren muss innerhalb einer Preisliste jede einzelne Leistung durch eine sogenannte
Abrechnungspositionsnummer verschlüsselt werden. Sie ersetzt die bisherige Vertragspositionsnummer, die bisher von den Vertragspartnern eigenständig und willkürlich vergeben wurde.
Alle nun zu verwendenden Positionsnummern sind in bundeseinheitlichen Verzeichnissen getrennt nach Leistungserbringergruppen
zusammengefasst und deren Aufbau in den Richtlinien zum maschinellen Abrechnungsverfahren beschrieben. Grundlagen für die Abrechnung sind somit die Vergütungsregelungen, die mit den entsprechenden
Abrechnungspositionsnummern von den Krankenkassen versehen wurden. Es können nur die Abrechnungspositionsnummern angegeben und abgerechnet werden, die vertraglich vereinbart bzw. vorgegeben sind.
Über die zu verwendenden Abrechnungspositionsnummern werden Sie von Ihren Vertragspartnern auf Krankenkassenseite informiert.
Verschlüsselung
Die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ist oftmals mit der Befürchtung verbunden, dass Versichertendaten in
die falschen Hände geraten. Da eine persönliche Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der Regel nicht möglich ist, wird von den Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder zwingend gefordert, maschinelle Abrechnungsdaten mit personenbezogenen Inhalten zu schützen und somit Manipulationen auf dem Transportwege auszuschliessen. Der Schutz der elektronischen
Daten erfolgt mittels eines Verschlüsselungsverfahrens. Dabei werden die Daten des Absenders ( Nutzdaten-Datei ) nach einem mathematischen Verfahren unkenntlich gemacht. Durch die
Verschlüsselung wird gewährleistet, dass Abrechnungsdaten ausschliesslich durch die empfangende Krankenkasse bzw. das von einer Krankenkasse beauftragte Dienstleistungsunternehmen gelesen und verwendet werden
können. Da nach der Verschlüsselung auch die Adresse des Empfängers unkenntlich ist, muss diese Nachricht von einem elektronischen „Briefumschlag" ( Auftragsdatei ) begleitet werden, die dem
Übermittler der Nachricht die korrekte Zustellung ermöglicht.
Für die Verschlüsselung der maschinellen Abrechnungsdaten wird ein öffentlicher sowie ein geheimer Schlüssel benötigt.
Der geheime Schlüssel ist nur Ihnen als Leistungserbringer bekannt und darf nicht weitergegeben werden. Im praktischen Einsatz nutzen Sie Ihren privaten Schlüssel als elektronische Unterschrift. Den öffentlichen
Schlüssel nutzt die empfangende Stelle der Krankenkasse, um Ihre elektronische Unterschrift zu prüfen.
Ihren privaten sowie öffentlichen Schlüssel erstellen Sie selbst mit Hilfe einer Verschlüsselungssoftware,Opti-Com benutzt
hier das von der ITSG zertifizierte Programm Dakota. Dieses können Sie als zusätzliches Modul erwerben. Der öffentliche Schlüssel muss durch ein Trust Center zertifiziert werden.
Vor der Zertifizierung kontrolliert das Trust Center zunächst den öffentlichen Schlüssel jedes neuen Teilnehmers, um
auszuschliessen, dass Unberechtigte am Abrechnungsverfahren zwischen den Krankenkassen und den sonstigen Leistungserbringern teilnehmen können. Der öffentliche Schlüssel wird in ein öffentlich zugängliches
Verzeichnis (= öffentliche Schlüsselliste) eingestellt, um die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu ermöglichen.
Sie müssen sich je Kassenart anmelden. Die Adressen finden Sie nachfolgend:
Maschinelles Abrechnungsverfahren mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen
Bitte melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Datenannahmestelle an:
BERLIN
Datenannahmestelle der AOK Thüringen
im Auftrag der AOK Berlin
Postfach 360, 98503 Suhl
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: 03681 / 450 - 25757
Fax: 03681 / 450 - 25770
E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de
RHEINLAND
AOK Rheinland Informationsverarbeitung
Machabäerstraße 19-27, 50667 Köln
Ansprechpartner: Herr Birk
Telefon: 0221 / 1618 - 1660
Fax: 0221 / 1618 - 1713
E-Mail: Juergen.Bkk@rla.aok.de
NIEDERSACHSEN
AOK RZ Bremen / Niedersachsen
Bürgermeister-Schmidt-Str. 95, 28195 Bremen
Ansprechpartner: Herr Bernd Krause
Telefon: 042l/ 1761 - 426
Fax: 042l/ 1761 - 303
E-Mail: Bernd.Krause@hb.aok.de
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ARGE-AOK-Informationsverarbeitungs-zentrum –
Nord-Rechenzentrum-Alfred-Lythall-Stt.2,17033 Neubrandenburg
Ansprechpartner: Frau Kietzmann Telefon:0395 554-3606 Fax: 0395 554-3529
E-Mail: Angela.Kietzmann@mv.aok.de
SAARLAND
Datenannahmestelle:
AOK-Die Gesundheitskasse
Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Postfach 367, 98503 Suhl
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: 03681 / 450 - 25757
Fax: 03681 / 450 - 25770
E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de
MECKLENBURG VORPOMÂMERN
ARGE-AOK-Informationsverarbeitungs-zentrum Nord Rechenzentrum
Alfred-Lythall-Stt.2,17033 Neubrandenburg
Ansprechpartner: Frau Kietzmann Telefon: 0395 554-3606 Fax: 0395 554-3529
E-Mail: Angela.Kietzmann@mv.aok.de Zentrale
BADEN-WÜRTTEMBERG
AOK Baden-Württemberg Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Schwarzwaldstraße 39
77933 Lahr Ansprechpartner: Herr Gerold Geisert Telefon: 0782l/ 937 - 264 Fax: 07821/937 - 229
E-Mail: Gerold.Geisert@bw.aok.de
LAND BRANDENBURG
Datenannahmestelle:
Medent GmbH
Serviceleistungen für Krankenkassen
Stadthafenweg 12
15890 Eisenhüttenstadt
Ansprechpartner: Herr Kkus-Dieter Lange
Telefon: 089/96177-110
Fax: 089/96177-122
SACHSEN-ANHALT
Datenannahmestelle:
AOK-ISC Teltow
Potsdamer Straße 20, 14513 Teltow
Lieferanschrift: Rheinstraße 2a
Ansprechpartner: Herr Michael Thierbach
Telefon: 03328/45-2726
Fax: 03328/45-2825
E-Mail: Michael.Thierbach@brb.aok.de
BAYERN
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Hausanschrift: Villastraße 5, 93055 RegensÂburg
Postanschrift: Postfach 20 01 62
93060 Regensburg Telefon: 0941/79606-333 Fax: 0941/79606-336
Ansprechpartner: Herr Dieter KapsDurchwahl -341
E-Mail: Dieter.Kaps@regensburgdav.by.aok.de
THÜRINGEN
Datenannahmestelle:
AOK-Die Gesundheitskasse
Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Postfach 367, 98503 Suhl
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: 03681 / 450 - 25757
Fax: 03681 / 450 - 25770
E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de
BREMEN/BREMERHAVEN
AOK-RZ Bremen/Niedersachsen Datenannahmestelle
Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 BreÂmen
Postfach 107963, 28079 Bremen
Ansprechpartner: Herr Bernd Krause Telefon: 042l/1761-426 Fax: 0421/1761-176
E-Mail: bernd.krause@hb.aok.de
WESTFALEN-LIPPE
AOK Westfalen-Lippe
Geschäftsbereich Datenverarbeitung
Nortkirchenstraße 103-105,44263 Dortmund
Ansprechpartner: Herr Ralf Lücke
Telefon: 023l/ 4193-654
Fax: 023l/ 4193 659
E-Mail: Ralf.Luecke@wl.aok.de
HAMBURG
ARGE-AOK-Informationsverarbeitungszentrum
Alfred-Lythall-Str.2,17033 Neubrandenburg
Ansprechpartner: Frau Kietzmann
Telefon:0395 554-3606
Fax: 0395 554-3529
RHEINLAND-PFALZ
Datenannahmestelle:
AOK-Die Gesundheitskasse
Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Postfach 367, 98503 Suhl
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: 03681 / 450 - 25757
Fax: 03681 / 450 - 25770
E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de
HESSEN
Datenannahmestelle:
AOK-Die Gesundheitskasse
Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)
Postfach 367, 98503 Suhl
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: 03681 / 450 - 25770
Fax: 03681 / 450 - 25770
E-mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de
SACHSEN
AOK Sachsen
Geschäftsbereich DV/IT
Sternplatz 7, 01067 Dresden
Ansprechpartner: Frau Heike Gortzitza
Telefon: 0351/8194-11618
Fax: 0351/8194-11529
E-Mail: Heike.Gort2it2a@sac.aok.de
Maschinelles AbrechnungsverÂfahren mit der BKK
BKK Bundesverband,
Abteilung Rechenzentrum und IT-Service,
Postfach 10 06 42, 45006 Essen
Maschinelles AbrechnungsverÂfahren mit der IKK/ SEE-Kasse/LKK/KNAPPSCHAFT
( eine Anmeldung reicht! )
IKK-Bundesverband
Postfach 10 01 52
51401 Bergisch-Gladbach
Maschinelles AbrechnungsverÂfahren mit der VDAK
VdAK/AEV-Kopfstelle
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg
Tel.: 02241/108-453
Fax: 02241/108248
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