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Individuelle Hard- und Softwarelösungen für den  

 sonstigen Leistungserbringer

 

DATENAUSTAUSCH

im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V

Anbei wichtige Informationen und Anträge  zum Datenaustausch mit den Krankenkassen.

Die Entwicklung und Umsetzung eines maschinellen Abrechnungsverfahrens mit der Vielzahl von „Sonstigen Leistungserbringern" ist sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Krankenkassen mit umfangreichen technischen und organisatorischen Aufgaben verbunden.

Um Startschwierigkeiten sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Seiten der Krankenkassen auszuräumen und eine Vergütung der von Ihnen erbrachten Leistungen zu ermöglichen, führen alle Krankenkassen zunächst eine Erprobungsphase für das maschinelle Abrechnungsverfahren durch.

Während der Erprobungsphase sind Abrechnungsdaten auf maschinellen Datenträgern (Diskette etc.) oder via Datenfernübertragung (DFÜ) z. B. mittels E-Mail an die Krankenkassen zu übermitteln. Parallel zu den maschinellen Daten werden die Abrechnungen auf Papier nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren an die zuständigen Krankenkassen überstellt.

Die Krankenkassen teilen Ihnen das Ende der Erprobungsphase mit, ab wann das maschinelle Abrechnungsverfahren einwandfrei funktioniert und somit eine fristgerechte Zahlung auf der Grundlage der maschinellen Abrechnungsdaten möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfällt für Sie die parallele Übermittlung von Papierabrechnungen neben maschinellen Datenträgern. Die Einreichung der Verordnungen und ev. Kostenvoranschläge bleibt.

Durch die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ergeben sich einige Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Die wichtigste Veränderung besteht in der Nutzung moderner Kommunikationstechnologien für das Abrechnungsverfahren

Möchten Sie Ihre Abrechnung selbst mittels EDV vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, entweder maschinell verwertbare Datenträger (Disketten, Magnetbänder oder  Magnetbandkassetten) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten durch Datentransfer über das Telefonnetz zu übermitteln.

Die Übermittlung maschineller Datensätze ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie

•      Ã¼ber ein Institutionskennzeichen verfügen,

•      sich zum maschinellen Datenaustausch bei der jeweiligen Kassenart angemeldet haben

•      eine E-Mail Adresse und einen Internetzugang besitzen

Institutionskennzeichen

Voraussetzung für eine Teilnahme am maschinellen Abrechnungsverfahren ist, dass Sie über ein Insti­tutionskennzeichen verfügen. Nur bei Angabe des Institutionskennzeichens in der Abrechnung können Sie als Leistungserbringer identifiziert werden. Verfügen Sie bisher noch nicht über ein Institutionskennzeichen, beantragen Sie dies bitte bei der

Sammel- & Verteilstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen

Alte Heerstr. 111

53757 St. Augustin.

Tel.: 0 22 41 / 2 3112 75 Telefax: 022 41/23l 13 34

Bestandteile der Abrechnung

Eine Abrechnung im maschinellen Abrechnungsverfahren setzt sich wie bisher zusammen aus:

•      den jeweiligen Abrechnungsdaten je Abrechnungsfall,

•      der Gesamtaufstellung der Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf. Sammelrechnung ),

•      den   Verordnungsblättern,    Berechtigungs-    bzw.     Reparaturscheinen  oder   anderen            rechnungsbegleitenden Unterlagen,

•      gegebenenfalls den Leistungszusagen der Krankenkassen sowie

•      dem Begleitzettel für Urbelege.

Daten- und Belegannahmestellen

Für das maschinelle Abrechnungsverfahren haben die Krankenkassen kassenspezifische Annahmestellen für Abrechnungsdaten auf maschinell verwertbaren Datenträgern, mittels Datenfernübertragung z. B. E-Mail oder auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen (fallbezogene Abrechnungsdaten und Gesamtaufstellung der Abrechnung) sowie für Belege (Verordnungsblätter, Berechtigungs- und Reparaturscheine, Leistungszusagen der Krankenkassen, Begleitzettel für Urbelege) benannt.

Die Annahmestellen bei maschineller Abrechnung sind in den sog. Kostenträgerdateien zusammengefasst. Opti-Com  stellt Ihnen immer die aktuelle Fassung zur Verfügung.

Abrechnungspositionsnummer

Für das maschinelle Abrechnungsverfahren muss innerhalb einer Preisliste jede einzelne Leistung durch eine sogenannte Abrechnungspositionsnummer verschlüsselt werden. Sie ersetzt die bisherige Vertragspositionsnummer, die bisher von den Vertragspartnern eigenständig und willkürlich vergeben wurde.

Alle nun zu verwendenden Positionsnummern sind in bundeseinheitlichen Verzeichnissen getrennt nach Leistungserbringergruppen zusammengefasst und deren Aufbau in den Richtlinien zum maschinellen Abrechnungsverfahren beschrieben. Grundlagen für die Abrechnung sind somit die Vergütungsregelungen, die mit den entsprechenden Abrechnungspositionsnummern von den Krankenkassen versehen wurden. Es können nur die Abrechnungspositionsnummern angegeben und abgerechnet werden, die vertraglich vereinbart bzw. vorgegeben sind.

Über die zu verwendenden Abrechnungspositionsnummern werden Sie von Ihren Vertragspartnern auf Krankenkassenseite informiert.

Verschlüsselung

Die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ist oftmals mit der Befürchtung verbunden, dass Versichertendaten in die falschen Hände geraten. Da eine persönliche Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen Leistungserbringern und  Krankenkassen in der Regel nicht möglich ist, wird von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zwingend gefordert, maschinelle Abrechnungsdaten mit personenbezogenen Inhalten zu schützen und somit Manipulationen auf dem Transportwege auszuschliessen. Der Schutz der elektronischen
Daten erfolgt mittels eines Verschlüsselungsverfahrens. Dabei werden die Daten des Absenders   ( Nutzdaten-Datei ) nach einem mathematischen Verfahren unkenntlich gemacht. Durch die Verschlüsselung wird gewährleistet, dass Abrechnungsdaten ausschliesslich durch die empfangende Krankenkasse bzw. das von einer Krankenkasse beauftragte Dienstleistungsunternehmen gelesen und verwendet werden können. Da nach der Verschlüsselung auch die Adresse des Empfängers unkenntlich ist, muss diese Nachricht von einem elektronischen
„Briefumschlag" ( Auftragsdatei ) begleitet werden, die dem Übermittler der Nachricht die korrekte Zustellung ermöglicht.

Für die Verschlüsselung der maschinellen Abrechnungsdaten wird ein öffentlicher sowie ein geheimer Schlüssel benötigt. Der geheime Schlüssel ist nur Ihnen als Leistungserbringer bekannt und darf nicht weitergegeben werden. Im praktischen Einsatz nutzen Sie Ihren privaten Schlüssel als elektronische Unterschrift. Den öffentlichen Schlüssel nutzt die empfangende Stelle der Krankenkasse, um Ihre elektronische Unterschrift zu prüfen.

Ihren privaten sowie öffentlichen Schlüssel erstellen Sie selbst mit Hilfe einer Verschlüsselungssoftware,Opti-Com benutzt hier das von der ITSG zertifizierte Programm Dakota. Dieses können Sie als zusätzliches Modul erwerben.  Der öffentliche Schlüssel muss durch ein Trust Center zertifiziert werden.

Vor der Zertifizierung kontrolliert das Trust Center zunächst den öffentlichen Schlüssel jedes neuen Teilnehmers, um auszuschliessen, dass Unberechtigte am Abrechnungsverfahren zwischen den Krankenkassen und den sonstigen Leistungserbringern teilnehmen können. Der öffentliche Schlüssel wird in ein öffentlich zugängliches Verzeichnis (= öffentliche Schlüsselliste) eingestellt, um die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu ermöglichen.

 

Sie müssen sich je Kassenart anmelden. Die Adressen finden Sie nachfolgend:

Maschinelles   Abrechnungsverfahren mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen

 

Bitte melden Sie sich  bei der für Sie zuständigen Datenannahmestelle an:

 

BERLIN

Datenannahmestelle der AOK Thüringen

im Auftrag der AOK Berlin

Postfach 360, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Köhler

Telefon: 03681 / 450 - 25757

Fax: 03681 / 450 - 25770

E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de

RHEINLAND

AOK Rheinland Informationsverarbeitung

Machabäerstraße 19-27, 50667 Köln

Ansprechpartner: Herr Birk

Telefon: 0221 / 1618 - 1660

Fax: 0221 / 1618 - 1713

E-Mail: Juergen.Bkk@rla.aok.de

NIEDERSACHSEN

AOK RZ Bremen / Niedersachsen

Bürgermeister-Schmidt-Str. 95, 28195 Bremen

Ansprechpartner: Herr Bernd Krause

Telefon: 042l/ 1761 - 426

Fax: 042l/ 1761 - 303

E-Mail: Bernd.Krause@hb.aok.de

SCHLESWIG-HOLSTEIN

ARGE-AOK-Informationsverarbeitungs-zentrum –

Nord-Rechenzentrum-Alfred-Lythall-Stt.2,17033 Neubrandenburg

Ansprechpartner: Frau Kietzmann Telefon:0395 554-3606 Fax: 0395 554-3529

E-Mail: Angela.Kietzmann@mv.aok.de

 

SAARLAND

Datenannahmestelle:

AOK-Die Gesundheitskasse

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Postfach 367, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Köhler

Telefon: 03681 / 450 - 25757

Fax: 03681 / 450 - 25770

E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de

MECKLENBURG VORPOM­MERN

ARGE-AOK-Informationsverarbeitungs-zentrum Nord Rechenzentrum

Alfred-Lythall-Stt.2,17033 Neubrandenburg

Ansprechpartner: Frau Kietzmann Telefon: 0395 554-3606 Fax: 0395 554-3529

E-Mail: Angela.Kietzmann@mv.aok.de Zentrale

BADEN-WÜRTTEMBERG

AOK Baden-Württemberg Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Schwarzwaldstraße 39

 77933 Lahr Ansprechpartner: Herr Gerold Geisert Telefon: 0782l/ 937 - 264 Fax: 07821/937 - 229

E-Mail: Gerold.Geisert@bw.aok.de

LAND BRANDENBURG

Datenannahmestelle:

Medent GmbH

Serviceleistungen für Krankenkassen

Stadthafenweg 12

15890 Eisenhüttenstadt

Ansprechpartner: Herr Kkus-Dieter Lange

Telefon: 089/96177-110

Fax: 089/96177-122

 

SACHSEN-ANHALT

Datenannahmestelle:

AOK-ISC Teltow

Potsdamer Straße 20, 14513 Teltow

Lieferanschrift: Rheinstraße 2a

Ansprechpartner: Herr Michael Thierbach

Telefon: 03328/45-2726

Fax: 03328/45-2825

E-Mail: Michael.Thierbach@brb.aok.de

BAYERN

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Hausanschrift: Villastraße 5, 93055 Regens­burg

Postanschrift: Postfach 20 01 62

 93060 Regensburg Telefon: 0941/79606-333 Fax: 0941/79606-336

Ansprechpartner: Herr Dieter KapsDurchwahl -341

E-Mail: Dieter.Kaps@regensburgdav.by.aok.de 

THÜRINGEN

Datenannahmestelle:

AOK-Die Gesundheitskasse

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Postfach 367, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Köhler

Telefon: 03681 / 450 - 25757

Fax: 03681 / 450 - 25770

E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de

 

BREMEN/BREMERHAVEN

AOK-RZ Bremen/Niedersachsen Datenannahmestelle

Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bre­men

Postfach 107963, 28079 Bremen

Ansprechpartner: Herr Bernd Krause Telefon: 042l/1761-426 Fax: 0421/1761-176

E-Mail: bernd.krause@hb.aok.de

 
WESTFALEN-LIPPE

AOK Westfalen-Lippe

Geschäftsbereich Datenverarbeitung

Nortkirchenstraße 103-105,44263 Dortmund

Ansprechpartner: Herr Ralf Lücke

Telefon: 023l/ 4193-654

Fax: 023l/ 4193 659

E-Mail: Ralf.Luecke@wl.aok.de

 

HAMBURG

ARGE-AOK-Informationsverarbeitungszentrum

Alfred-Lythall-Str.2,17033 Neubrandenburg

Ansprechpartner: Frau Kietzmann

Telefon:0395 554-3606

Fax: 0395 554-3529

 

RHEINLAND-PFALZ

Datenannahmestelle:

AOK-Die Gesundheitskasse

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Postfach 367, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Köhler

Telefon: 03681 / 450 - 25757

Fax: 03681 / 450 - 25770

E-Mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de

 

HESSEN

Datenannahmestelle:

AOK-Die Gesundheitskasse

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Postfach 367, 98503 Suhl

Ansprechpartner: Herr Köhler

Telefon: 03681 / 450 - 25770

Fax: 03681 / 450 - 25770

E-mail: Helmut.Koehler@thr.aok.de

 

SACHSEN

AOK Sachsen

Geschäftsbereich DV/IT

Sternplatz 7, 01067 Dresden

Ansprechpartner: Frau Heike Gortzitza

Telefon: 0351/8194-11618

Fax: 0351/8194-11529

E-Mail: Heike.Gort2it2a@sac.aok.de

 

Maschinelles   Abrechnungsver­fahren mit der BKK

 

BKK Bundesverband,

Abteilung Rechenzentrum und IT-Service,

Postfach 10 06 42, 45006 Essen

 

Maschinelles   Abrechnungsver­fahren mit der IKK/ SEE-Kasse/LKK/KNAPPSCHAFT

( eine Anmeldung reicht! )

IKK-Bundesverband

Postfach 10 01 52

51401 Bergisch-Gladbach

 

Maschinelles   Abrechnungsver­fahren mit der VDAK

 

VdAK/AEV-Kopfstelle

Frankfurter Str. 84

53721 Siegburg

Tel.: 02241/108-453

Fax: 02241/108248


 

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