Abrechnungssoftware für alle sonstigen Leistungserbringer
nach § 302 SGB V
DATENAUSTAUSCH
im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
Anbei wichtige Informationen und Anträge zum Datenaustausch mit den
Krankenkassen.
Die Entwicklung und Umsetzung eines maschinellen Abrechnungsverfahrens
mit der Vielzahl von "Sonstigen  Leistungserbringern" ist sowohl für die
Leistungserbringer als auch für die Krankenkassen mit umfangreichen
technischen und organisatorischen Aufgaben verbunden. Um
Startschwierigkeiten sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Seiten der
Krankenkassen auszuräumen und eine Vergütung der von Ihnen erbrachten
Leistungen zu ermöglichen, führen alle Krankenkassen zunächst eine
Erprobungsphase für das maschinelle Abrechnungsverfahren durch.
Während der Erprobungsphase sind Abrechnungsdaten auf maschinellen
Datenträgern (Diskette etc.) oder via Datenfernübertragung (DFÜ) z. B. mittels
E-Mail an die Krankenkassen zu übermitteln. Parallel zu den maschinellen
Daten werden die Abrechnungen auf Papier nach dem bisherigen
Abrechnungsverfahren an die zuständigen Krankenkassen überstellt. Die
Krankenkassen teilen Ihnen das Ende der Erprobungsphase mit, ab wann das
maschinelle Abrechnungsverfahren einwandfrei funktioniert und somit eine
fristgerechte Zahlung auf der Grundlage der maschinellen Abrechnungsdaten
möglich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfällt für Sie die parallele Übermittlung von
Papierabrechnungen neben maschinellen Datenträgern.
Die Einreichung der Verordnungen und ev. Kostenvoranschläge bleibt. Durch
die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ergeben sich einige
Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen mit den
Krankenkassen. Die wichtigste Veränderung besteht in der Nutzung moderner
Kommunikationstechnologien für das Abrechnungsverfahren Möchten Sie Ihre
Abrechnung selbst mittels EDV vornehmen, haben Sie die Möglichkeit,
entweder maschinell verwertbare Datenträger (Disketten, Magnetbänder oder
Magnetbandkassetten) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten durch
Datentransfer über das Telefonnetz zu übermitteln.
Die Übermittlung maschineller Datensätze ist jedoch nur unter der
Voraussetzung möglich, dass Sie über ein Institutionskennzeichen verfügen,
sich zum maschinellen Datenaustausch bei der jeweiligen Kassenart
angemeldet haben eine E-Mail Adresse und einen Internetzugang besitzen.
Institutionskennzeichen
Voraussetzung für eine Teilnahme am maschinellen Abrechnungsverfahren ist,
dass Sie über ein Insti­tutionskennzeichen verfügen. Nur bei Angabe des
Institutionskennzeichens in der Abrechnung können Sie als Leistungserbringer
identifiziert werden. Verfügen Sie bisher noch nicht über ein
Institutionskennzeichen, beantragen Sie dies bitte bei der
Sammel- & Verteilstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin.
Tel.: 0 22 41 / 2 3112 75 Telefax: 022 41/23l 13 34
Bestandteile der Abrechnung
Eine Abrechnung im maschinellen Abrechnungsverfahren setzt sich wie bisher
zusammen aus:
Den jeweiligen Abrechnungsdaten je Abrechnungsfall, der Gesamtaufstellung
der Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf. Sammelrechnung ), den
Verordnungsblättern, Berechtigungs- bzw. Reparaturscheinen oder anderen
rechnungsbegleitenden Unterlagen, gegebenenfalls den Leistungszusagen der
Krankenkassen sowie dem Begleitzettel für Urbelege.
Daten- und Belegannahmestellen. Für das maschinelle Abrechnungsverfahren
haben die Krankenkassen kassenspezifische Annahmestellen für
Abrechnungsdaten auf maschinell verwertbaren Datenträgern, mittels
Datenfernübertragung z. B. E-Mail oder auf maschinenlesbaren
Abrechnungsformularen (fallbezogene Abrechnungsdaten und
Gesamtaufstellung der Abrechnung) sowie für Belege (Verordnungsblätter,
Berechtigungs- und Reparaturscheine, Leistungszusagen der Krankenkassen,
Begleitzettel für Urbelege) benannt. Die Annahmestellen bei maschineller
Abrechnung sind in den sog. Kostenträgerdateien zusammengefasst.
WinDaten stellt Ihnen immer die aktuelle Fassung zur Verfügung.
Abrechnungspositionsnummer
Für das maschinelle Abrechnungsverfahren muss innerhalb einer Preisliste jede
einzelne Leistung durch eine sogenannte Abrechnungspositionsnummer
verschlüsselt werden. Sie ersetzt die bisherige Vertragspositionsnummer, die
bisher von den Vertragspartnern eigenständig und willkürlich vergeben wurde.
Alle nun zu verwendenden Positionsnummern sind in bundeseinheitlichen
Verzeichnissen getrennt nach Leistungserbringergruppen zusammengefasst
und deren Aufbau in den Richtlinien zum maschinellen Abrechnungsverfahren
beschrieben. Grundlagen für die Abrechnung sind somit die
Vergütungsregelungen, die mit den entsprechenden
Abrechnungspositionsnummern von den Krankenkassen versehen wurden. Es
können nur die Abrechnungspositionsnummern
angegeben und abgerechnet werden, die vertraglich vereinbart bzw.
vorgegeben sind.
Über die zu verwendenden Abrechnungspositionsnummern werden Sie von
Ihren Vertragspartnern auf Krankenkassenseite informiert.
Verschlüsselung
Die Einführung des maschinellen Abrechnungsverfahrens ist oftmals mit der
Befürchtung verbunden, dass Versichertendaten in die falschen Hände geraten.
Da eine persönliche Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen
Leistungserbringern und Krankenkassen in der Regel nicht möglich ist, wird von
den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zwingend gefordert,
maschinelle Abrechnungsdaten mit personenbezogenen Inhalten zu schützen
und somit Manipulationen auf dem Transportwege auszuschliessen. Der Schutz
der elektronischen Daten erfolgt mittels eines Verschlüsselungsverfahrens.
Dabei werden die Daten des Absenders ( Nutzdaten-Datei ) nach einem
mathematischen Verfahren unkenntlich gemacht. Durch die Verschlüsselung
wird gewährleistet, dass Abrechnungsdaten ausschliesslich durch die
empfangende Krankenkasse bzw. das von einer Krankenkasse beauftragte
Dienstleistungsunternehmen gelesen und verwendet werden können. Da nach
der Verschlüsselung auch die Adresse des Empfängers unkenntlich ist, muss
diese Nachricht von einem elektronischen "Briefumschlag" ( Auftragsdatei )
begleitet werden, die dem Übermittler der Nachricht die korrekte Zustellung
ermöglicht.
Sie müssen sich je Kassenart anmelden.
( Textpassagen übernommen von www.datenaustausch.de